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Eine geschützte Marke ist der rechtliche Schutz eines bestimmten Wortes, eines Logos, eines Symbols oder eines anderen Kennzeichens, das zur Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen verwendet wird. 


Der Markenschutz dient dazu, Verwechslungen zu vermeiden und das Vertrauen der Verbraucher in die Herkunft und Qualität der Waren oder Dienstleistungen zu fördern. Mit dem Erwerb des Markenschutzes erhält der Inhaber das ausschließliche Recht, die Marke zu benutzen und Dritten zu verbieten, die Marke unbefugt zu benutzen. Marken können national oder international eingetragen werden und stellen ein wichtiges Instrument der Markenstrategie dar.


Nomen est Omen - der Name ist Programm


Eine Marke ist viel mehr als nur ein Name oder ein Logo. Sie steht für ein Versprechen und hat eine klare Identität, die leicht erkennbar und verständlich ist. Eine starke Marke steht für Zuverlässigkeit, Qualität, Einzigartigkeit und Werteorientierung. Wenn sie diese Versprechen einlöst und die Erwartungen der Kunden erfüllt oder übertrifft, kann eine Marke Vertrauen aufbauen und langfristige Kundenbeziehungen festigen. Außerdem kann sie inspirieren und faszinieren.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie eine Marke entstehen kann. Dazu zählen beispielsweise der Name des Gründers, Kunstnamen wie „LEICA”, der sich aus den Wörtern „Leitz” und „Camera” zusammensetzt, oder Abkürzungen wie „IBM”, die für „International Business Machines” stehen. Symbole und emotionale Bilder, wie der Stern für Hoffnung und Erfolg oder der Apfel als Symbol der Verführung, prägen die Markenidentität und schaffen starke Bindungen zu Käufergruppen. Bildmarken, auch Logos genannt, bestehen aus grafischen Elementen und sind leicht wiederzuerkennen. Sie sind international verständlich, da sie keine Sprachbarrieren haben.

  • Wortmarken sind Marken, die lediglich aus einem Wort oder einer Wortkombination bestehen. Es handelt sich dabei um stilisierte Schriftzeichen, deren Design und Schriftart speziell für die Marke entworfen wurden. Wortmarken haben den Vorteil, dass sie den Namen oder die Identität des Unternehmens klar und einprägsam wiedergeben. 
  • Bild- und Wortmarken können auch zu einer sogenannten Kombinationsmarke verbunden werden. Bei einer Kombinationsmarke werden sowohl ein grafisches Element als auch ein Wort oder eine Abkürzung zur Darstellung der Marke verwendet. Kombinationsmarken verbinden die Vorteile der Wiedererkennbarkeit eines Symbols mit der eindeutigen Identifizierbarkeit durch einen Namen.
  • Weitere Markenformen sind Farbmarken, bei denen eine bestimmte Farbe oder Farbkombination verwendet wird. Hörmarken bestehen aus einem bestimmten Klang oder einer Melodie. Sie werden häufig in Werbespots oder Jingles eingesetzt, um eine Marke akustisch zu kennzeichnen und zu identifizieren. Bewegungsmarken sind Marken, die sich bewegen, zum Beispiel animierte Logos oder sich drehende Bilder. Sie werden häufig in digitalen Medien und Werbemitteln eingesetzt, um eine dynamische und moderne Marke zu präsentieren.

Die Wahl der Markenform – Bildmarke, Wortmarke oder Kombinationsmarke – hängt von den Zielen, der Branche und der Markenstrategie des Unternehmens ab. Jede Markenform hat ihre eigenen Stärken und kann für unterschiedliche Zwecke effektiv eingesetzt werden.


Schritte zu Ihrer unverwechselbaren Marke  

 

Der Markenschutz in Form einer eingetragenen Marke dient dem Schutz einer Marke vor Nachahmung und unbefugter Benutzung. Bis zur Eintragung sind jedoch einige Schritte zu durchlaufen.

Vor der Anmeldung einer Marke ist eine gründliche Markenrecherche durchzuführen. Auf diese Weise lässt sich feststellen, ob bereits ähnliche Marken existieren. Die Markenanmeldung erfolgt beim zuständigen Patent- oder Markenamt des Landes, für das der Markenschutz beantragt wird.  Bei einem Schutzanspruch für Deutschland wird eine deutsche Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt angemeldet. Voraussetzung für die Eintragung der Marke ist die Einreichung eines Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses sowie die Zahlung der Markengebühren. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, auf der Grundlage einer nationalen Markenanmeldung eine Gemeinschaftsmarke und/oder eine internationale Markenanmeldung, insbesondere nach dem Madrider Protokoll/Madrider Markenabkommen, zu beantragen. Die Gemeinschaftsmarke wird vom Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) verwaltet. Nach Zahlung der Markengebühr wird das Prüfungsverfahren eingeleitet, in dem die Schutzvoraussetzungen geprüft und etwaige absolute Schutzhindernisse identifiziert werden. Dazu gehört unter anderem, dass sich die Marke von bestehenden Marken unterscheidet (Unterscheidungskraft) und der Marke kein Freihaltebedürfnis entgegensteht. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erfolgt die Markeneintragung in das Register.