inventing
Jede Erfindung und Innovation basiert auf einer Idee. „Idee” stammt vom griechischen Wort „idein”, was „sehen” oder „betrachten” bedeutet.
Die griechische Wurzel des Wortes verweist darauf, dass eine Idee etwas ist, das zunächst im Geiste existiert und erst in der Zukunft Realität werden kann. Erfindungen, die aus Ideen hervorgehen, haben unsere Welt revolutioniert und gestalten weiterhin unsere Zukunft. Ideen sind daher von entscheidender Bedeutung für den Fortschritt und den Wandel. Sie prägen unsere moderne Welt entscheidend und bilden die Grundlage für Innovationen, die neue Möglichkeiten eröffnen.
Technische Erfindungen
Eine technische Erfindung ist eine Innovation, die eine technische Lösung für ein konkretes technisches Problem mit technischen Mitteln bietet. Sie muss zudem auf einem technischen Gebiet liegen und sich durch ihre praktische Anwendbarkeit auszeichnen. Die Lösung des Problems muss mit technischen Mitteln erfolgen, d. h. es muss eine physische, greifbare Komponente oder ein technischer Prozess vorhanden sein.
Die Erfindung muss neben dem technischen Charakter auch neu sein. Das bedeutet, dass sie noch nicht in irgendeiner Form öffentlich bekannt oder benutzt worden sein darf. Des Weiteren muss die Erfindung auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen. Das bedeutet, dass sie für einen Fachmann auf dem betreffenden Gebiet nicht naheliegend sein darf. Die Erfindung muss gewerblich anwendbar sein, d. h. sie muss in irgendeinem Wirtschaftszweig nutzbar und praktisch umsetzbar sein.
Zu den technischen Erfindungen zählen mechanische Vorrichtungen, elektronische Geräte, chemische Verfahren sowie biotechnologische Produkte. Auch Software kann patentiert werden, sofern sie eine technische Lösung für ein technisches Problem bietet und auf einem Gebiet der Technik angewendet wird.
Patente zur Sicherung technischer Erfindungen
Ein Patent stellt einen rechtlichen Schutz dar, der einer natürlichen oder juristischen Person oder einem Unternehmen gewährt wird, um eine neue Erfindung vor einer unbefugten Nutzung, Herstellung oder Vermarktung durch Dritte zu schützen.
Das Patent räumt dem Inhaber das ausschließliche Recht ein, die Erfindung für einen bestimmten Zeitraum zu nutzen und anderen zu verbieten, die Erfindung ohne Genehmigung zu nutzen. Patente fördern die Innovation, indem sie Erfinder dazu ermutigen, ihre Ideen offenzulegen, und indem sie Anreize für Investitionen in Forschung und Entwicklung schaffen.
- Schutz des geistigen Eigentums: Patente bieten Erfindern, Innovatoren und Unternehmen rechtlichen Schutz, indem sie ihnen ausschließliche Rechte an ihren Erfindungen gewähren. Der Patentschutz stellt sicher, dass Dritte nicht ohne Genehmigung die Erfindung nutzen, verkaufen oder davon profitieren können.
- Offenlegung von Wissen: Mit der Erteilung eines Patents werden die Einzelheiten der Erfindung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Die Offenlegung fördert die Verbreitung von Wissen und ermöglicht es anderen, auf bestehenden Innovationen aufzubauen. Dies fördert das Wachstum von Technologien und den weiteren Fortschritt, da Dritte von patentierten Erfindungen lernen und diese verbessern können.
- Marktvorteil: Patente können für Unternehmen von großem Vorteil sein, da sie ihnen einen Wettbewerbsvorteil auf dem Markt verschaffen. Die durch Patente gewährte Exklusivität bietet Unternehmen und Erfindern die Möglichkeit, ihre Erfindungen ohne direkte Konkurrenz zu vermarkten, sich auf dem Markt zu etablieren und einen Wettbewerbsvorteil zu erlangen.
- Wirtschaftswachstum und technologischer Fortschritt: Patente leisten einen wichtigen Beitrag zur Förderung von Forschung und Entwicklung und zum Wirtschaftswachstum . Sie fördern Innovationen, ziehen Investitionen an und schaffen neue Beschäftigungsmöglichkeiten. Dadurch können neue Technologien entwickelt und gesellschaftliche Fortschritte erzielt werden.
Die Erteilung eines Patents für eine Erfindung ist an die Erfüllung bestimmter Grundvoraussetzungen geknüpft, die je nach Land und Patentrecht leicht variieren können. Im Allgemeinen müssen Patente folgende Kriterien erfüllen:
- Neuheit: Eine Erfindung muss neu sein, d. h. sie darf vor dem Anmeldetag des Patents nirgendwo auf der Welt veröffentlicht oder der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden sein. Dazu gehören sowohl schriftliche Veröffentlichungen als auch ältere Patente.
- Erfinderische Tätigkeit: Eine Erfindung muss über das hinausgehen, was ein Fachmann auf dem Gebiet als offensichtlich ansehen würde. Sie muss also eine gewisse erfinderische Tätigkeit aufweisen und darf nicht naheliegend sein.
- Gewerbliche Anwendbarkeit: Eine Erfindung muss gewerblich anwendbar sein, d. h. sie muss in der Praxis ausführbar und nutzbar sein.
- Vollständige und eindeutige Offenbarung: Eine Patentanmeldung muss eine vollständige und eindeutige Beschreibung der Erfindung enthalten, so dass ein Fachmann sie verstehen und ausführen kann.
Der Patentschutz in Deutschland, Europa und weltweit setzt die Einreichung einer Patentanmeldung und die Erfüllung der jeweiligen Voraussetzungen voraus:
1. Deutsches Patent: Um Patentschutz in Deutschland zu erhalten, muss eine Patentanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eingereicht werden. Das Patent schützt eine Erfindung ausschließlich in Deutschland.
- Ein Erzeugnispatent kann für alle Gegenstände erteilt werden, beispielsweise für Maschinen und deren Teile, Anordnungen von Einzelteilen, elektronische Schaltungen, chemische Stoffe oder Arzneimittel. Gemäß dem Patentgesetz ist es Dritten untersagt, ohne Zustimmung des Patentinhabers das patentierte Erzeugnis in Deutschland herzustellen, anzubieten, in Verkehr zu bringen oder zu den genannten Zwecken einzuführen oder zu besitzen.
- Des Weiteren gibt es Verfahrenspatente, die beispielsweise die Herstellung eines Erzeugnisses, ein Arbeitsverfahren oder auch die Verwendung eines Erzeugnisses zu einem bestimmten Zweck schützen. Es ist Dritten in Deutschland nicht gestattet, das geschützte Verfahren anzuwenden.
- Allerdings ist die Verwendung patentgeschützter Erzeugnisse und Verfahren zu privaten Zwecken oder zu Forschungszwecken zulässig.
2. Europäisches Patent: Um Schutz in mehreren europäischen Ländern oder ein europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung (Einheitspatent) zu erreichen, besteht die Möglichkeit, eine Patentanmeldung nach dem Europäischen Patentübereinkommen (EPÜ) beim Europäischen Patentamt (EPA) einzureichen. Nach Erteilung des europäischen Patents besteht die Möglichkeit, eine Validierung in den benannten EPÜ-Vertragsstaaten vorzunehmen oder ein europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung (Einheitspatent) zu beantragen. Dadurch kann ein einheitlicher Patentschutz in zunächst 17 EU-Mitgliedstaaten erlangt werden.
3. Internationales Patent (PCT): Es besteht die Möglichkeit, einen weltweiten Schutz durch eine Patentanmeldung nach dem Patent Cooperation Treaty (PCT) bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) zu beantragen. Auf diese Weise kann mit einer einzigen internationalen Anmeldung Schutz in vielen Ländern beantragt werden.
4. Nationale Anmeldungen: Zusätzlich besteht die Möglichkeit, nationale Anmeldungen direkt in den Ländern einzureichen, in denen Patentschutz erlangt werden soll. Jedes Land hat seine eigenen Anforderungen und Verfahren.
Nach Einreichung der Patentanmeldung und Zahlung der Prüfungsgebühr erfolgt die Prüfung. Dabei wird geprüft, ob die Erfindung die Patentkriterien Neuheit, erfinderische Tätigkeit und gewerbliche Anwendbarkeit erfüllt. Ein Patent kann erteilt werden, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind. Die Schutzdauer eines Patents beträgt in der Regel 20 Jahre, sofern die entsprechenden Aufrechterhaltungsgebühren entrichtet werden.