Technologie verstehen.
Innovation einordnen.
Schutzrechte entwickeln.
Eine Erfindung ist Teil einer technologischen und wirtschaftlichen Entwicklung – und erst danach Gegenstand eines Schutzrechts. Entscheidend ist, ihren technischen Kern, ihre Einordnung in den technologischen Kontext und ihre Bedeutung für das Unternehmen zu verstehen. Erst auf dieser Grundlage lässt sich eine Schutzstrategie entwickeln, die das Wesentliche erfasst und tragfähigen Schutz schafft.
Aus diesem Verständnis entwickelt MINERVA IP präzise gefasste Schutzrechte. Im Mittelpunkt steht die Frage: Was genau ist die Idee – und wie lässt sich der Schutzgegenstand präzise bestimmen und klar darstellen? Erst wenn diese Frage beantwortet ist, entsteht ein Schutzrecht, das trägt und Wirkung entfalten kann.
Innovationen haben unterschiedliche schutzfähige Seiten. Technische Lösungen können durch Patente, die Identität eines Angebots durch Marken und seine Gestaltung durch Designs geschützt werden. Entscheidend ist, die jeweils relevanten Schutzgegenstände zu erkennen und sinnvoll miteinander zu verbinden.
Dabei geht es nicht allein um die formale Anmeldung. Entscheidend ist, den jeweiligen Schutzgegenstand so zu erfassen und darzustellen, dass er der technischen, wirtschaftlichen oder gestalterischen Bedeutung der Innovation gerecht wird.
Grundsätze
Gewerblicher Rechtsschutz beginnt mit präzisem Denken. Technische und gestalterische Ideen müssen verstanden, eingeordnet und auf ihren wesentlichen Kern zurückgeführt werden, bevor daraus ein tragfähiges Schutzrecht entstehen kann.
Minerva, die römische Göttin der Erkenntnis, steht für Klarheit, Maß und präzises Denken.
Die Eule ist ihr Sinnbild und verkörpert analytischen Scharfsinn und die Fähigkeit, das Wesentliche zu erkennen.
Person und Profil
Dr. Anne-Liese Hassenbürger berät seit vielen Jahren Unternehmen im gewerblichen Rechtsschutz – insbesondere in technologieintensiven Bereichen wie Künstlicher Intelligenz, Optik, Medizintechnik und Automobiltechnik.
Sie absolvierte ein Studium der Physik an der Universität Münster und promovierte auf dem Gebiet der Massenspektrometrie. Im Anschluss wurde sie als deutsche und europäische Patentanwältin zugelassen.
Im Verlauf ihrer beruflichen Laufbahn konnte sie umfangreiche Erfahrungen in Patentanwaltskanzleien sowie in leitenden Positionen bei verschiedenen Industrieunternehmen sammeln.
Ihre Arbeit ist geprägt von einem strukturierten, analytischen Ansatz mit Fokus auf die präzise Bestimmung des Schutzgegenstands.
Des Weiteren ist sie Mitglied der Prüfungskommission des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) im Bereich des Designrechts.


